Dabei sei sinnvollerweise die Bewährungshilfe einzubeziehen, um die soziale Situation zu verbessern (pag. 601). Zumal die angeordnete Ersatzmassnahme nicht im FPD Ambulatorium vollzogen werden konnte, stellte sich die Frage nach der Art der Massnahme auch im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Angesichts der unklaren Diagnose wollte sich Dr. med. Q.________ jedoch nicht festlegen, ob die Voraussetzungen für eine stationäre Massnahme effektiv gegeben seien.