_ bezeichnete das Rückfallrisiko als «unsicher». Sie erachtete aber in dieser Situation eine Strafe alleine als nicht geeignet, um die Rückfallwahrscheinlichkeit zu senken und hielt aus forensischpsychiatrischer Sicht eine Massnahme für angezeigt (pag. 597). Insgesamt stimmen diesbezüglich auch die anderen behandelnden Ärzte der Beschuldigten zu. Sowohl med. pract. H.________ (pag. 1109) als auch die Ärzte der Station Etoine UPD (pag. 803) empfehlen eine weiterführende Therapie. Es ist mithin von einem gewissen Rückfallrisiko auszugehen. Die Beschuldigte ist damit auch im heutigen Zeitpunkt nach wie vor massnahmenbedürftig.