26 hang gestanden seien. Insgesamt sei der Beurteilungszeitraum für eine abschliessende Diagnose allerdings noch zu kurz (pag. 1108). Obwohl bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Therapeut eine abschliessende Diagnose hat stellen können bzw. eine solche nicht eindeutig feststeht, geht auch die Kammer davon aus, dass die Beschuldigte zumindest im Zeitpunkt der letzten Tat im Februar 2015 (wohl aber auch schon im Herbst 2014) unter einem paranoiden Syndrom gelitten hat. Dieses war, wie Dr. med. Q.______