Das O.________ bestÃĪtigte am 28.6.2016, dass die Beschuldigte sich gut in ihr Aufgabengebiet eingearbeitet habe und die vereinbarten Ziele erfolgreich verfolge. Ihre Arbeitsweise sei strukturiert und nachhaltig. Aufgrund ihrer kollegialen Art pflege sie einen sehr guten Umgang mit Adressaten, Kunden, Vorgesetzten und Teammitgliedern (pag. 1136 f.).