vom 15.4.2016 (befristeter Einsatz im Z.________ im Y.________ (Einkaufszentrum) vom 1.4.2016 bis 30.4.2016) wird die Beschuldigte als gewissenhafte und verantwortungsbewusste Mitarbeiterin, die sich durch eine rationelle sowie exakte Arbeitsweise auszeichne, beschrieben. Sie arbeite gleichmässig, ausdauernd, sei belastbar und erbringe gute Leistungen. Sie sei offen, zuvorkommend, freundlich und habe sich auch in ungewohnten Situationen nicht aus der Ruhe bringen lassen. Sie habe sich gut ins Team einfügen können, sei beliebt und geschätzt. Ferner sei sie hilfsbereit und zuverlässig (pag. 1135). 15.12 Das O.____