Die bisherigen Abstinenzkontrollen würden zeigen, dass die Beschuldigte ihren Konsum von psychotropen Substanzen habe einstellen können (pag. 1108 f.). 15.9 Gemäss Bericht der Bewährungshilfe (Frau I.________) vom 3.6.2016 (pag. 1092 ff.) wurden mit der Beschuldigten seit dem 15.10.2015 insgesamt 12 Einzelgespräche durchgeführt. Zudem gab es telefonische Kontakte mit der Beschuldigten selber und Vernetzungskontakte mit dem Sozialdienst Bern und dem Therapeuten H.________. Die Beschuldigte wohne neu an der W.________, wo auch ihre Mutter und ihre Geschwister wohnen würden. Die Wohnsituation sei sehr gut und gesichert.