Aus den dabei festgestellten Ansätzen zu einer kritischen Reflexion ihrer Denk- und Verhaltensweisen leite sich die Hoffnung ab, auch die notwendigen Verhaltensänderungen im Zuge der skizzierten Therapie erreichen zu können. Im bisherigen Behandlungszeitraum habe noch keine abschliessende Einschätzung bezüglich der im Gutachten aufgeführten Differentialdiagnosen erfolgen können. Das werde erst im Verlauf der weiteren Beobachtung im Rahmen der geplanten ambulanten Therapie möglich sein. Die bisherigen Abstinenzkontrollen würden zeigen, dass die Beschuldigte ihren Konsum von psychotropen Substanzen habe einstellen können (pag.