Für eine abschliessende Bewertung sei der Beobachtungszeitraum (von gut sechs Monaten bei med. pract. H.________ und zwei Monaten in der Station Etoine UPD) noch zu kurz. Dennoch erscheine die Vermutung naheliegend, dass die psychischen Ausnahmezustände, in denen die Beschuldigte auch die Delikte begangen habe, stark mit dem damaligen Cannabiskonsum in Zusammenhang gestanden seien. Die Drogenabstinenz der Beschuldigten sei mit der spontanen Urinkontrolle am 11.6.2016 und der anschliessenden Laborkontrolle noch einmal bestätigt worden. Die Cannabisabstinenz stelle schon eine erste gute präventive Massnahme dar (pag. 1108).