1107 ff.) beschrieb der Therapeut zunächst nochmals die Vorgeschichte der Beschuldigten und seinen Therapieansatz. Die Beschuldigte habe im Frühjahr ihre Bemühungen mehr in Richtung Arbeitssuche entwickelt, was dazu geführt habe, dass die anfängliche Sitzungsfrequenz nicht mehr habe aufrechterhalten werden können. Bisher seien 20 Sitzungen à 60 Minuten, zuletzt am 11.6.2016 erfolgt. Zwischenzeitlich sei es wiederholt zu Unregelmässigkeiten gekommen. Die Beschuldigte sei zum Teil verspätet erschienen und habe auch einmal einen Termin versäumt. Nach Ermahnung sei sie zu den letzten Terminen wieder pünktlich erschienen.