Per 25.2.2016 [recte: wohl 23.2.2016] seien 18 Sitzungen à 60 Minuten erfolgt. Die Beschuldigte mache gut mit, bemühe sich, die neutralen Beispiele des Programms auf ihre konkrete Situation umzusetzen, erledige die Hausaufgaben in guter Qualität und Quantität und lasse sich in den Sitzungen auch mit kritischen Reflexionen ihrer Denk- und Handlungsweise