15.7 Gemäss Therapieverlaufsbericht von med. pract. H.________ vom 23.2.2016 (pag. 1064 ff.) ist die Beschuldigte seit dem 30.11.2015 bei ihm in Behandlung. Im Mittelpunkt der Sitzungen stehe das sogenannte R&R-Training (Reasoning&Rehabilitation-Programm), welches grundsätzlich 14 Sitzungen à 100 – 120 Minuten beinhalte und üblicherweise in einer Gruppe von sechs bis acht Teilnehmern durchgeführt werde. Mit der Beschuldigten seien die wichtigsten Programminhalte im Einzel-Setting erarbeitet worden. Per 25.2.2016 [recte: wohl 23.2.2016] seien 18 Sitzungen à 60 Minuten erfolgt.