21 Auf entsprechende Frage des Verteidigers führte Dr. med. Q.________ aus, es sei sicher positiv zu bewerten und sehr anerkennenswert, dass die Beschuldigte auf Cannabis-Konsum verzichte, sich selber eine Tagesstruktur geschaffen und gezeigt habe, dass sie Eigenverantwortung übernehme könne. Wenn man den Längsschnitt seit 2012/2013 anschaue, stelle man fest, dass es im Bereich der beruflichen Integration Schwierigkeiten gegeben habe, was aufgrund des Leistungsknicks sehr gut erklärbar sei.