Ferner meinte Dr. med. Q.________, eine Strafvollzugsanstalt sei nicht das ideale Milieu bei einer beginnenden schweren psychischen Krankheit, aber in den Anstalten Hindelbank sei die psychiatrische Behandlung sehr gut aufgebaut. Man könne dort eng psychiatrisch behandeln und sich mit der Beschuldigten auf nötige Interventionen, auch mit Medikamenten, verständigen. Daher wäre ein Strafvollzug durchaus möglich. Für den Fall eines Aufschubs des Vollzugs zugunsten einer ambulanten Behandlung sei eine stationäre Einleitung sinnvoll. So könnten die zwei Monate genutzt werden, um die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten.