Die Beschuldigte sei ihres Wissens zu diesem Zeitpunkt cannabisabstinent gewesen. Insofern habe die Forderung des FPD Ambulatoriums, nämlich eine Strukturierung des sozialen Empfangsraums und eine medikamentöse Einstellung im stationären Setting, eine gewisse Berechtigung. Es sei richtig, dass bei der Beschuldigten nun beruflich etwas gemacht werden müsse, nachdem es wegen der bestehenden Defizite bis an-