Das sei als Persönlichkeitsakzentuierung gewertet worden. Hingegen könnten die im testpsychologischen Befund nachgewiesenen Defizite im Bereich von Konzentration und planerischen Funktionen nicht durch eine Persönlichkeitsakzentuierung erklärt werden. Dies seien vielmehr Symptome, die auf eine schizophrene Störung hindeuteten. Die kognitiven Einschränkungen seien auch nicht durch Cannabis zu erklären. Die Beschuldigte sei ihres Wissens zu diesem Zeitpunkt cannabisabstinent gewesen.