Die Beschuldigte sei motiviert, ihre psychischen Belastungen im Rahmen einer stützenden Psychotherapie anzugehen. Als weiterer Problembereich sei der Cannabiskonsum anzusehen, der sowohl psychiatrisch als auch legalprognostisch relevant sei und im Rahmen einer Therapie behandelt werden sollte (pag. 803). Da momentan keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer akutstationären psychiatrischen Behandlung vorlägen, sei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft die Verlegung ins Regionalgefängnis Thun für den 28.8.2015 organisiert worden (pag. 804). 15.6 Die Gutachterin Dr. med.