Vor dem Hintergrund, dass die Straftaten im Kontext einer psychosozialen Belastungssituation durch Erwerbslosigkeit, erfolgloser selbständiger Stellensuche und nur geringen sozialen Ressourcen stattgefunden hätten, könne die Relevanz einer zukünftigen Eingliederung ins Arbeitsleben nicht überschätzt werden. Insbesondere sei zu bedenken, dass durch Sicherheitshaft und die anstehenden Wohnungswechsel die Belastungen eher steigen statt sinken würden und als Hemmnis für die berufliche Sozialisation wirken könnten. Die Beschuldigte sei motiviert, ihre psychischen Belastungen im Rahmen einer stützenden Psychotherapie anzugehen.