Insgesamt konstatierten die Ärzte bei der Beschuldigten einen schädlichen Missbrauch von Cannabinoiden (F12.11, aktuell abstinent in beschützender Umgebung) und eine paranoide Persönlichkeitsakzentuierung. Rückblickend könne man keine Aussage über das Vorliegen einer Psychose (cannabisindiziert oder im Rahmen einer beginnenden Schizophrenie-formen Erkrankung) während der der Beschuldigten vorgeworfenen Tatzeitpunkte machen.