Die im vorgängigen Bericht in Aussicht gestellten Abklärungen (neurokognitive Leistungsdiagnostik, Schädel-MRT) sowie das zusätzlich EEG ergaben keine besonderen Auffälligkeiten. Insbesondere würden Hinweise auf typische, Schizophrenie-bedingte kognitive Einschränkungen fehlen (pag. 802). Die fehlenden fremdanamnestischen Angaben hätten sodann bei der Mutter eingeholt werden können (pag. 801). Insgesamt konstatierten die Ärzte bei der Beschuldigten einen schädlichen Missbrauch von Cannabinoiden (F12.11, aktuell abstinent in beschützender Umgebung) und eine paranoide Persönlichkeitsakzentuierung.