Die Dauer derselben wurde (in Kenntnis des erstinstanzlichen Termins für die Hauptverhandlung vom 16.-18.11.2015) bis zum 25.11.2015 befristet (pag. 767 ff.). Nachdem die Abklärungen auf der Station Etoine UPD hatten abgeschlossen werden können, verfügte der Verfahrensleiter des Regionalgerichts am 27.8.2015 im Rahmen der Sicherheitshaft die Rückversetzung der Beschuldigten ins Regionalgefängnis Bern (pag. 776 f.). 15.4 Gemäss Verlaufsbericht der Station Etoine UPD vom 30.7.2015 waren bei der Beschuldigten in den ersten drei Wochen ihres Aufenthaltes weder fremdaggressive Handlungen noch Äusserungen zu beobachten.