Danach wurde die Beschuldigte per 9.7.2015 zur diagnostischen Abklärung bei Verdacht auf eine cannabisinduzierte psychotische Störung, respektive beginnende Störung aus dem schizophrenen Formenkreis sowie zur medikamentösen Einstellung eingewiesen (pag. 120 f.; pag. 130). Mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 20.8.2015 wurde die Beschuldigte dann per 14.8.2015 in Sicherheitshaft versetzt. Die Dauer derselben wurde (in Kenntnis des erstinstanzlichen Termins für die Hauptverhandlung vom 16.-18.11.2015) bis zum 25.11.2015 befristet (pag.