18 schuldigte aus Kapazitätsgründen noch nicht in den Massnahmenvollzug hatte versetzt werden können, wurde die Bewilligung am 12.6.2015 widerrufen. Die Beschuldigte verblieb somit in Untersuchungshaft (pag. 151 f.). Danach wurde die Beschuldigte per 9.7.2015 zur diagnostischen Abklärung bei Verdacht auf eine cannabisinduzierte psychotische Störung, respektive beginnende Störung aus dem schizophrenen Formenkreis sowie zur medikamentösen Einstellung eingewiesen (pag.