Es könne sein, das sich allein als Folge der reizarmen Umgebung in der Untersuchungshaft das Zustandsbild wieder stabilisiert habe. Differenzialdiagnostisch müsse man eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung diskutieren (pag. 591). Zusammenfassend sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Beschuldigte im Tatzeitraum, mindestens jedoch zum Zeitpunkt der letzten Tat im Februar 2015, unter einem paranoiden Syndrom gelitten habe. Daneben habe ein schädlicher Gebrauch von Cannabis bestanden.