zum Schluss, die Gefahr erneuter Straftaten bestehe und es seien mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Verhaltensweisen denkbar wie die, wegen denen die Beschuldigten aktuell im Strafverfahren stehe (pag. 563). Die diagnostische Einschätzung erachtete sie als noch unklar. Man müsse diskutieren, dass sich bei der Explorandin eine schwere psychische Erkrankung entwickle, die mit einem veränderten Erleben der Realität (Beeinträchtigungserleben) einhergehe. Differentialdiagnostisch sei an eine Persönlichkeitsstörung mit deutlich erhöhter Impulsivität zu denken.