15 nahmenbedürftigkeit und Rückfallgefahr eine bedingte Strafe angezeigt wäre. Diesbezüglich ist den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft zu folgen, wonach der Hauptantrag der Verteidigung widersprüchlich ist. Die Anordnung einer Massnahme setzt grundsätzlich eine ungünstige Prognose voraus (pag. 1131 und Urteil des Bundesgerichts 6B_1195/2015 vom 18.4.2016 E. 5). Ferner erachtet die Kammer das Gutachten von Dr. Q.________ keineswegs als widersprüchlich (vgl. nachfolgende Ausführungen unter Ziff. 15.2 und 16).