11. Zu den weiteren Delikten 11.1 Für die weiteren Schuldsprüche wegen einfacher Körperverletzung (Biss in die Hand), begangen am 3.10.2014 zum Nachteil von E.________, wegen versuchter einfacher Körperverletzung (Wurf mit der Sirupflasche), begangen am 6.3.2014 zum Nachteil von D.________ und wegen Drohung, begangen am 4.10.2014 zum Nachteil von E.________ hat die Vorinstanz ebenfalls Freiheitsstrafen als angezeigt erachtet und diese in die Berechnung der Gesamtstrafe miteinbezogen (pag. 1029, S. 40 der Entscheidbegründung).