bei einer Strafe von 13 Monaten. Davon sind praxisgemäss 2/3 (ausmachend 8 Monate) asperierend zur Einsatzstrafe von 16 Monaten hinzuzurechnen, womit eine Strafe von 24 Monaten resultiert. Damit ist das vorinstanzlich festgesetzte Strafmass bereits erreicht.