14 handlung geständig. Sie entschuldigte sich jedoch schriftlich bei D.________ (pag. 841), wobei Letztere auf Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen verzichtete (pag. 322, Z. 232 f.). Die negativen Komponenten werden durch das Nachtatverhalten in etwa aufgewogen. 10.5 Auch unter Berücksichtigung der Täterkomponenten bleibt es für die versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil von D.________ bei einer Strafe von 13 Monaten.