Dennoch war ihre Reaktion unverhältnismässig und in keiner Weise gerechtfertigt. Die zirka fünf Faustschläge gegen die Stirn- und Augengegend der Betreuerin erfolgten unvermittelt und unkontrolliert. Gemäss Aussagen des Opfers habe die Beschuldigte «nicht gezielt geschlagen, sondern wie wild drauf los» (pag. 320, Z. 135 ff.). Die Beschuldigte habe sich einfach nicht gespürt. Sie hätte wohl härter schlagen können, falls sie es gezielt gemacht hätte (pag. 320, Z. 140 f.).