Daher schwimme nun eine störende Mouche vor dem linken Auge. Es entstanden keine lebensgefährlichen Verletzungen. Insbesondere verwirklichte sich die durchaus bestehende Gefahr einer Netzhautablösung mit vollständigem Verlust des linken Auges nicht (pag. 350). Die störende Mouche links war auch zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung vom 16.11.2015 nach wie vor vorhanden (pag. 959). Gemäss der behandelnden Ärztin werde die Mouche wahrscheinlich auch immer bleiben (pag. 960).