939, Z. 12 f., Z. 27). Der Umstand, dass die Beschuldigte seit Abschluss der Ausbildung Schwierigkeiten hatte, längerfristig beruflich Fuss zu fassen, wurde auch von Dr. Q.________ als zentral für die seitherige Entwicklung erachtet. Sie stellte sich die Frage, ob es bei der Beschuldigten in der späten Adoleszenz zu einem sogenannten «Leistungsknick» gekommen sei, was im Vorfeld von psychischen Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis typisch wäre (pag.