eingeleitet worden war. Die Beschuldigte wurde ferner am 23.5.2013 durch die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 26.1.2013, zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 210.00 verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt (pag. 869; pag. 1106). Das Vorleben der Beschuldigten gestaltete sich unter anderem aufgrund der Tatsache, dass sie einen Teil ihrer Kindheit in Jamaica verbrachte, erst als zirka 10- Jährige in die Schweiz kam und die Beziehung ihrer Mutter zum Stiefvater nicht dauerhaft war, nicht ganz einfach.