Die Strafe wird damit um weitere drei Monate, auf nunmehr 16 Monate reduziert. 9.6 Bei den Täterkomponenten fallen vorab die Vorstrafe sowie der Umstand, dass die Beschuldigte während der Probezeit bzw. während laufendem Verfahren straffällig wurde, negativ ins Gewicht. Der hier zu beurteilende Vorfall zum Nachteil von C.________ erfolgte zu einem Zeitpunkt, als bereits ein Vorverfahren wegen der Vorfälle zum Nachteil von D.________ und G.________ eingeleitet worden war.