Die einfache Körperverletzung wird von der versuchten schweren Körperverletzung konsumiert. Nichtsdestotrotz ist dem Unrechtsgehalt Rechnung zu tragen. Zudem ist es in keiner Weise der Beschuldigten, sondern vielmehr dem Zufall zuzuschreiben, dass nicht schwerwiegendere Verletzungen eingetreten sind. In Anbetracht dieser Tatsachen ist lediglich eine leichte Reduktion angezeigt. Die Strafe wird damit um weitere drei Monate, auf nunmehr 16 Monate reduziert.