Insgesamt wirken sich diese Komponenten gegenüber den Vergleichsfällen leicht erhöhend aus. 9.4 Bezüglich der Verwerflichkeit des Handelns sowie der Art und Weise des Vorgehens ist anzumerken, dass die Tat aus dem Moment heraus und ohne Vorbereitung erfolgte. Es ging ihr keine nennenswerte verbale Auseinandersetzung voraus. Die «Tatwaffen» (Glasvasen) befanden sich bereits im Coiffeursalon. Sie standen vor der Beschuldigten auf dem Tisch und diese behändigte die Vasen spontan und mehr oder weniger zufällig. Die Beschuldigte begnügte sich nicht mit einem einzelnen Wurf, sondern warf zwei verschiedene Vasen nach dem Opfer.