Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei der Kopfregion um einen besonders sensiblen Bereich des menschlichen Körpers. Kopfverletzungen, insbesondere Verletzungen der Hirnregion können dabei immer gravierende Folgen nach sich ziehen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1180/2015 vom 13.5.2016 E. 4.1). Es hätten demnach zweifellos noch weit schwerere Verletzungen entstehen können. Insgesamt wirken sich diese Komponenten gegenüber den Vergleichsfällen leicht erhöhend aus.