längere Arbeitsunfähigkeit, keine bleibenden Schäden), welche dem Opfer im Rahmen eines Raufhandels mit einem Teppichmesser zugefügt wurde. In SK 11 202 veranschlagte die Kammer eine Einsatzstrafe von 32 Monaten für eine versuchte schwere Körperverletzung, bei welcher der Täter dem Opfer mindestens zwei Mal gegen den Kopf trat und weitere Fusstritte gegen den Oberkörper des Opfers richtete.