Die Verletzungen mussten operativ versorgt werden und führten zu bleibenden Schäden und neurologischen Defiziten. Die Kammer hielt dabei eine (Ausgangs-)Freiheitsstrafe von 30 Monaten als angemessen. Eine Freiheitstrafe von 36 Monaten setzte die Kammer im Fall SK 15 8 fest. Dabei ging es um eine versuchte schwere Körperverletzung (6 cm lange und auf 4 cm klaffende, stark blutende Schnittverletzung mit Durchtrennung wesentlicher Sehnen und Nerven; längere Arbeitsunfähigkeit, keine bleibenden Schäden), welche dem Opfer im Rahmen eines Raufhandels mit einem Teppichmesser zugefügt wurde.