8. Allgemeine Ausführungen 8.1 Es kann vorab auf die korrekten theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung (Art. 49 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB; SR 311.0) verwiesen werden (pag. 1024 f., S. 35 f. der Entscheidbegründung).