Bereits in Rechtskraft erwachsen sind die Schulsprüche gemäss Ziff. I.1. – 6. des Dispositivs, die Übertretungsbusse von CHF 400.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen (Ziff. 2 der Verurteilung), die Strafbefreiung betreffend Beschimpfung (Ziff. 3 der Verurteilung), die Verfahrenskosten der ersten Instanz (Ziff. 4 der Verurteilung), die amtliche Entschädigung (Ziff. II. des Dispositivs) sowie der Nichtwiderruf (Ziff. III. des Dispositivs; pag. 968 ff.).