1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 223 Tagen sei auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. Es sei eine ambulante therapeutische Behandlung während und nach dem Strafvollzug anzuordnen; 2. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung, Löschung DNA-Profil etc.)