6 1.6 der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, festgestellt am 12.02.2015 in Bern durch regelmässigen Konsum von Marihuana; 2. verurteilt wurde: 2.1 zu einer Busse von Fr. 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage. 2.2 zu den Verfahrenskosten (Fr. 33'777.30). 3. bezüglich des Schuldspruchs wegen Beschimpfung von der Strafe befreit wurde.