Mit Beschluss vom 24.3.2016 erkannte die Kammer den Therapieverlaufsbericht von med. pract. H.________ vom 26.2.2016 (recte: 23.2.2016; pag. 1064 ff.) zu den Akten. Die Beweisanträge 2 und 3 wurden gutgeheissen. Im Hinblick auf die Hauptverhandlung wurden bei der AA._______ Praxis Bern, med. pract. H.________, und bei der Bewährungshilfe Bern, I.________, je aktuelle Berichte eingeholt. Der Eventualantrag auf Einholung eines neuen, aktualisierten psychiatrischen Gutachtens wurde dagegen begründet abgewiesen (pag. 1073 ff.). Der Bericht der Bewährungshilfe datiert vom 3.6.2016 (pag. 1092 ff.), der Therapieverlaufsbericht von med. pract.