Er beantragte die Verurteilung der Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von maximal 12 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs der Strafe bei einer Probezeit von zwei Jahren und unter Anordnung einer ambulanten therapeutischen Massnahme. Eventualiter beantragte er die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von maximal 12 Monaten, wobei eine ambulante therapeutische Behandlung anzuordnen und der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme aufzuschieben sei. Sowohl im Haupt- als auch im Eventualantrag verlangte Fürsprecher B.__