2. Berufung Gegen das Urteil vom 18.11.2015 meldete der amtliche Verteidiger, Fürsprecher B.________, namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend Beschuldigte) am 30.11.2015 frist- und formgerecht Berufung an (pag. 982). Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde keine Berufung angemeldet. Mit Berufungserklärung vom 29.2.2016 beschränkte Fürsprecher B.________ die Berufung auf die Bemessung der Strafe (Höhe der Freiheitsstrafe betreffend