3. Betreffend des Schuldspruchs wegen Beschimpfung wird A.________ von der Strafe befreit. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 18‘600.00 und Auslagen von CHF 15‘177.30, insgesamt bestimmt auf CHF 33‘777.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung):