Weiter wird verfügt: Die Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren wird später mit separatem Beschluss bestimmt. Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert, dem Gericht innert 10 Tagen seine detaillierte Kostennote zukommen zu lassen (unter Hinweis auf Art. 17 Abs. 1 Bst. f der bernischen Parteikostenverordnung PKV). IV. 1. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz - K.________, vertreten durch Rechtsanwalt L.________ - dem Strassenverkehrsamt Luzern