Zu den Grundvoraussetzungen sorgfaltswidrigen Handelns gehören deshalb einerseits die Voraussehbarkeit des Erfolgs und andererseits dessen Vermeidbarkeit – entweder durch das Ergreifen von Vorkehrungen, welche das Risiko seiner Verwirklichung ausschliessen bzw. auf das erlaubte Mass reduzieren, oder aber, falls dies nicht möglich ist, durch das Unterlassen der gefährlichen Handlung.