Dass die Fahrradfahrerin selbständig bzw. anlassfrei stürzte, erscheint jedoch als äusserst unwahrscheinlich. Vielmehr dürften entweder eine Berührung mit dem Lastwagen oder die plötzliche unerwartete Nähe zum Lastwagen die verunglückte Fahrradfahrerin überrascht, aus dem Gleichgewicht gebracht und damit den Sturz verursacht haben. Wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird, ist dies für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts jedoch nicht von entscheidender Bedeutung. 8 III. Rechtliche Würdigung