Von der Generalstaatsanwaltschaft wird weiter in Zweifel gezogen, dass der Beschuldigte vor dem Anfahrvorgang in die Spiegel geschaut habe. Diesbezüglich kann nach Ansicht der Kammer auf die gleichbleibenden und glaubhaften Aussagen des Beschuldigten abgestellt werden (pag. 137). Der Beschuldigte legte überzeugend dar, dass diese Kontrollblicke nach 25 Jahren Berufserfahrung automatisch erfolgen (pag. 137). Gerade aufgrund der langjährigen beruflichen Erfahrung des Beschuldigten und der Tatsache, dass Kontrollblicke bei erfahrenen und regelmässigen Fahrern automatisiert erfolgen, sind diese Aussagen nachvollziehbar.